Podologische Behandlung zu Hause

Podologische Behandlung zu Hause

Für wen sind Hausbesuche geeignet?

Hausbesuche sind ideal für:

• Senioren und Seniorinnen, die nicht mehr mobil sind
• Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte)
• Patientinnen und Patienten nach Operationen oder Verletzungen
• Personen mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßige Fußpflege benötigen
• Betreuungsbedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden
• Familien mit mehreren Personen

Für Pflegeeinrichtungen und Träger

Wir sind in Berlin und Brandenburg offiziell als Podologinnen zugelassen
und arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen.

Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit zahlreichen Trägern der Pflege,
Betreuung und des betreuten Wohnens zusammen.

Unsere Partner schätzen besonders:

• terminlich verlässliche Einsatzplanung
• hohe fachliche Qualität der Behandlungen
• reibungslose Kommunikation mit Pflegekräften und Einrichtungsleitung
• lückenlose medizinische Dokumentation nach PodG
• entlastende Zusammenarbeit für Pflegepersonal
• direkte Kassenabrechnung bei verordnungsfähigen Diagnosen

Wir übernehmen vollständige podologische Versorgungsserien in Einrichtungen –
planbar, regelmäßig und zuverlässig.

Unsere Leistungen bei Hausbesuche

Wir bieten alle podologischen Leistungen auch als Hausbesuch an:

 

✓ Podologische Komplexbehandlung (groß und klein)
✓ Behandlung eingewachsener Nägel (inkl. Spangen nach UI1 / UI2) 
✓ Nagelkorrektur (Spangenbehandlung)
✓ Nagelpilzbehandlung
✓ fachgerechte Bearbeitung verdickter oder mykotischer Nägel 
✓ Hornhautbehandlung
✓ Entfernung von Hühneraugen & schmerzhaften Hyperkeratosen 
✓ Druckentlastung & Orthosen (orthopädische Druckentlastung) 
✓ Diabetisches Fußsyndrom
✓ Medizinische Fußpflege
✓ Maßnahmen zur Schmerzlinderung & Prophylaxe
✓ Mobilitätsgerechte Beratung für Risikopatienten 

 

Alle Behandlungen erfolgen nach den gleichen hohen Standards wie in unserer Praxis.

 

Viele Maßnahmen sind als Heilmittel abrechenbar, wenn die ärztliche Verordnung vorliegt.
Ohne Rezept jederzeit als Privatleistung möglich.

Wie funktioniert ein Hausbesuch?

1. Terminvereinbarung:
   – Rufen Sie uns an oder buchen Sie online über Doctolib
   – Wir vereinbaren einen passenden Termin

 

2. Vorbereitung:
   – Wir bringen alle notwendigen Geräte und Materialien mit
   – Sterile Ausrüstung wie in der Praxis
   – Sie müssen nichts vorbereiten

 

3. Behandlung:
   – Professionelle Behandlung in gewohnter Umgebung
   – Gleiche Qualität wie in der Praxis
   – Individuelle Beratung und Nachsorge

 

4. Abrechnung:
   – Transparente Preise
   – Möglichkeit der Kostenübernahme durch Krankenkasse (Muster 13)
Unsere mobile podologische Versorgung erfüllt sämtliche gesetzlichen Auflagen:

 

• Sterilisation nach Autoklav-Klasse B 
• Arbeiten gemäß MPBetreibV & Podologengesetz 
• eigener mobiler Hygiene- und Instrumentenstandard 
• Dokumentation aller Behandlungsschritte gemäß HeilM-RL 
• sichere Versorgung auch für Risikopatienten (Diabetes, PNP),
  sofern keine offenen Wunden bestehen 

 

Wir bringen alle Materialien und Instrumente steril vorbereitet mit –
für maximale Sicherheit.
Hausbesuch – An- & Abfahrt:
• Pauschalpreis innerhalb Berlins: 30 €
• Für Termine außerhalb Berlins: Preis auf Anfrage

 

Behandlungspreise:
• Identisch mit den Preisen in der Praxis

 

Stornierung:
Bei Terminabsage bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin
entfallen die Fahrtkosten vollständig. Bei späterer Absage oder
Nichterscheinen werden die Fahrtkosten berechnet.

Kostenübernahme durch Krankenkasse

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten bei Hausbesuchen?

Die podologische Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs ist eine Kassenleistung,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
 
1. Es liegt eine verordnungsfähige Diagnose vor
Die GKV übernimmt Hausbesuche bei podologischer Therapie nur, wenn eine der
folgenden Diagnosegruppen auf der Heilmittelverordnung (Muster 13) angegeben ist:
DF – Diabetisches Fußsyndrom
NF – schwere sensible oder sensomotorische Polyneuropathie
QF – neuropathisches Schädigungsbild infolge einer Querschnittlähmung
Wichtig: Eine ärztliche Heilmittelverordnung ist nur 28 Tage gültig.
Das bedeutet: Die erste Behandlung muss spätestens am 28. Tag nach Ausstellung
des Rezepts erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre
Gültigkeit und muss vom Arzt neu ausgestellt werden.
✅ In diesen Fällen ist die komplette podologische Komplexbehandlung inklusive
Hausbesuch abrechnungsfähig.
 
2. Die ärztliche Verordnung ist korrekt ausgefüllt
Die Verordnung muss von Ihrem Arzt vollständig und gemäß Heilmittelrichtlinie
(Stand 16.06.2025) erstellt werden. Typischerweise enthält sie Angaben zu:
• Heilmittel (z. B. „Podologische Komplexbehandlung“)
• Diagnosegruppe (z. B. DF/NF/QF)
• ggf. einem medizinischen Grund für den Hausbesuch (z. B. eingeschränkte Mobilität)
Wichtig:
Die genaue Ausfüllung obliegt ausschließlich Ihrem behandelnden Arzt.
Nur mit einer solchen Verordnung kann der Hausbesuch mit der Krankenkasse abgerechnet
werden – vorbehaltlich der Prüfung durch die Kasse.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen dienen nur der Orientierung und
ersetzen keine ärztliche Beratung (§ 11 HWG).
Verordnung prüfen lassen (kostenfrei für unsere Patient:innen)
 
Hausbesuche als Selbstzahlerleistung
Wenn keine verordnungsfähige Diagnose vorliegt oder der Hausbesuch nicht vom Arzt
verordnet wurde, können wir Sie selbstverständlich trotzdem zu Hause besuchen.
Die Behandlung erfolgt dann als privater Hausbesuch nach unserer aktuellen

Was wir mitbringen

✓ Vollständig sterile Behandlungsausrüstung
✓ Moderne podologische Geräte
✓ Alle notwendigen Materialien
✓ Einwegunterlagen für Hygiene
✓ Professionelle Desinfektionsmittel

Sie benötigen nur:
• Einen ruhigen, sauberen Platz zum Sitzen oder Liegen
• Zugang zu fließendem Wasser (für uns)

Servicegebiet

Hausbesuche bieten wir an in:
Berlin-Marzahn und umliegenden Bezirken
Gesamtgebiet Berlin (mit 30€ Pauschalpreis)
Brandenburg (Preis auf Anfrage)
Bitte kontaktieren Sie uns für Termine außerhalb Berlins, um einen individuellen Preis zu vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Hausbesuch?
Die Behandlungsdauer entspricht der Dauer einer normalen Behandlung in der Praxis (ca. 30-45 Minuten). Zusätzlich kommen An- und Abfahrt hinzu.
Ja, mit einer gültigen Heilmittelverordnung (Muster 13) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Fahrtkosten müssen jedoch privat gezahlt werden.
Bei Absage bis 72 Stunden vor dem Termin entfallen die Fahrtkosten. Bei späterer Absage werden die Fahrtkosten in Höhe von 30€ berechnet.
Ja, bei Hausbesuchen können mehrere Personen im gleichen Haushalt behandelt werden. Wir besprechen dies bei der Terminvereinbarung.

Ja, wir bieten vollständige podologische Versorgungsserien für Einrichtungen an.
Siehe Für Pflegeeinrichtungen und Träger für Details.

Bereit für einen Hausbesuch?

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Oder rufen Sie uns an: 030 265 48 506