Podologische Komplexbehandlung

Podologische Komplexbehandlung

Die podologische Komplexbehandlung ist eine therapeutische Fußpflege. Sie umfasst in einer Sitzung Maßnahmen wie Abtragung von Hornhaut, Bearbeitung veränderter Nägel, Behandlung von Druckstellen sowie Beratung. Ziel ist die Vermeidung von Komplikationen wie Ulzera oder Infektionen, besonders bei Risikopatient:innen mit Diabetes oder Neuropathien.

Specialists:
ekateryna_balakina
Staatlich geprüfte Podologin
Treffen:
Termindauer:
30 Minuten
Preis für einen Termin:
€58
Unsere
Dienstleistungen
Preis
Beratung Erstgespräch & ausführliche Beratung mit Anamnese
25 €
Podologische Komplexbehandlung – groß
58 €
Podologische Teilbehandlung – klein
38 €
Erstbehandlung – eingewachsener Nagel
40 €
Folgebehandlung – eingewachsener Nagel
20 €
Klebespange (Nagelkorrekturspange zum Aufkleben) Preis pro Nagel.
50 €
Nagelkorrekturspange nach Ross-Fraser Preis pro Nagel.
70 €
3TO-Nagelkorrekturspange Preis pro Nagel.
100 €
Clavus- / Hühneraugenbehandlung Preis pro Nagel.
15 €
Individuelle Druckentlastungsorthose (maßgefertigt) Preis pro Nagel.
45 €
(alle Fußnägel) Behandlung von Nagelpilz (Onychomykose)
37 €
Hausbesuch – An- & Abfahrt. Pauschalpreis innerhalb des Stadtgebiets
30 €

Wann ist die Podologische Komplexbehandlung notwendig?

Die podologische Komplexbehandlung ist medizinisch notwendig, wenn krankhafte Veränderungen an den Füßen vorliegen, die eine professionelle Intervention erfordern, um Komplikationen zu vermeiden. Dies umfasst typischerweise Fälle wie schmerzhafte Verhornungen, Hühneraugen oder Schwielen, die trotz Selbstpflege nicht abklingen, eingewachsene Nägel, Nagelpilzinfektionen oder Druckstellen.

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Umfassende, medizinisch notwendige podologische Versorgung gemäß Podologengesetz (PodG)

Die podologische Komplexbehandlung ist eine vollständige therapeutische Fußbehandlung, die gemäß § 1 PodG ausschließlich von staatlich anerkannten und geprüften Podologinnen und Podologen durchgeführt werden darf.

Sie umfasst in einer Sitzung mehrere medizinisch notwendige Maßnahmen und orientiert sich an den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie sowie des Heilmittelkatalogs des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Typische Bestandteile sind:

  • Fachgerechte Bearbeitung krankhaft veränderter Nägel (z. B. mykotische, verdickte oder deformierte Nägel)
  • Abtragung pathologischer Hyperkeratosen (übermäßige Hornhaut und Schwielen)
  • Behandlung von Rhagaden, Clavi und schmerzhaften Druckstellen
  • Beratung und Schulung zur eigenständigen Fußpflege sowie kleine unterstützende Maßnahmen (z. B. einfache Tamponaden zur Druckentlastung)
  • Eingangs- oder Verlaufsbefundung zur individuellen Therapieplanung (einschließlich Sensibilitätsprüfung und Hilfsmittelkontrolle; seit November 2023 obligatorisch vor der ersten Behandlung)

Die Behandlung dient der Vermeidung schwerer Folgeerkrankungen (z. B. diabetisches Ulkus, Infektionen) und der nachhaltigen Verbesserung der Fußgesundheit. Hygienevorgaben, wie die Sterilisation von Instrumenten, sind integraler Bestandteil jeder Behandlung.

Krankenkasse & Privatbehandlung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die podologische Komplexbehandlung nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Diabetisches Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF),
• schwere sensible oder sensomotorische Polyneuropathie mit Risiko für den Fuß (Diagnosegruppe NF),
• neuropathisches Schädigungsbild infolge eines Querschnittsyndroms (Diagnosegruppe QF).
Die Verordnung muss durch einen Arzt erfolgen und die Diagnosegruppe sowie ICD-10-Codes enthalten. Bei Fehlern kann die Kasse die Übernahme ablehnen.

Sehr viele Patient:innen entscheiden sich bewusst für die podologische Komplexbehandlung als private Leistung. Dies ist ausdrücklich erlaubt und in der Praxis extrem verbreitet. Inhalt und Qualität der Behandlung sind absolut identisch mit der kassenfinanzierten Variante. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis.

Häufig gestellte Fragen

Die podologische Komplexbehandlung ist eine umfassende therapeutische Fußbehandlung, die ausschließlich von staatlich geprüften Podolog:innen durchgeführt werden darf. Sie umfasst in einer Sitzung mehrere medizinisch notwendige Maßnahmen wie die Bearbeitung krankhaft veränderter Nägel (z. B. mykotische Nägel), Abtragung von Hyperkeratosen, Behandlung von Rhagaden und Clavi sowie Beratung zur Fußpflege. Ziel ist die Vermeidung von Komplikationen wie Ulzera oder Infektionen, insbesondere bei Risikogruppen
Die GKV übernimmt die Kosten nur bei verordnungsfähigen Diagnosen, z. B. diabetisches Fußsyndrom (DF), schwere Polyneuropathie mit Fußrisiko (NF) oder Querschnittsyndrom (QF). Eine ärztliche Verordnung mit Diagnosegruppe und ICD-10-Codes ist erforderlich.
Ja, für die kassenfinanzierte Behandlung ist eine Verordnung durch einen Arzt zwingend notwendig. Sie muss die Diagnosegruppe (DF, NF oder QF) und ICD-10-Codes enthalten. Ohne Verordnung können Sie die Behandlung als Selbstzahler: in in Anspruch nehmen – Inhalt und Qualität bleiben identisch.
Pro Verordnung sind bis zu 6 Sitzungen möglich, in der Regel alle 4–6 Wochen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnungsdatum beginnen (bei Dringlichkeit: 14 Tage). Eine Verlängerung erfordert eine neue Verordnung.
Primär Risikopatient:innen mit Diagnosen wie Diabetes oder Neuropathie, aber auch als Selbstzahler:in jeder, der medizinische Fußpflege benötigt. Die Notwendigkeit wird individuell vom Arzt bewertet.