Die podologische Teilbehandlung umfasst gezielte Maßnahmen zur Behandlung spezifischer Fußprobleme, wie das fachgerechte Abtragen von Hornhautverdickungen, die Nagelpflege oder die Versorgung lokaler Druckstellen. Sie erfolgt nach aktuellen medizinischen Standards und kann im Rahmen einer Heilmittelverordnung (Muster 13) bei verordnungsfähigen Diagnosen wie DF (Diabetisches Fußsyndrom), NF (Polyneuropathie) oder QF (Querschnittsyndrom) durchgeführt werden. Die Behandlung zielt auf Linderung ab und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse.
Unsere Dienstleistungen | Preis |
|---|---|
Beratung Erstgespräch & ausführliche Beratung mit Anamnese | 25 € |
Podologische Komplexbehandlung – groß | 58 € |
Podologische Teilbehandlung – klein | 38 € |
Erstbehandlung – eingewachsener Nagel | 40 € |
Folgebehandlung – eingewachsener Nagel | 20 € |
Klebespange (Nagelkorrekturspange zum Aufkleben) Preis pro Nagel. | 50 € |
Nagelkorrekturspange nach Ross-Fraser Preis pro Nagel. | 70 € |
3TO-Nagelkorrekturspange Preis pro Nagel. | 100 € |
Clavus- / Hühneraugenbehandlung Preis pro Nagel. | 15 € |
Individuelle Druckentlastungsorthose (maßgefertigt) Preis pro Nagel. | 45 € |
(alle Fußnägel) Behandlung von Nagelpilz (Onychomykose) | 37 € |
Hausbesuch – An- & Abfahrt. Pauschalpreis innerhalb des Stadtgebiets | 30 € |
Wann ist eine Behandlung notwendig?
Eine podologische Behandlung ist angezeigt, wenn krankhafte Veränderungen an Nägeln oder der Haut der Füße vorliegen, die im Alltag zu Beschwerden führen oder sich ohne fachgerechte Versorgung verschlechtern können. Dazu zählen unter anderem schmerzhafte Hornhautverdickungen, verdickte oder deformierte Nägel, Druckstellen sowie Hautveränderungen infolge von Fehlbelastungen.
Eine frühzeitige fachgerechte podologische Versorgung kann dazu beitragen, Beschwerden zu lindern, Folgeveränderungen zu vermeiden und die Belastbarkeit der Füße im Alltag zu unterstützen. Die Behandlung erfolgt stets unter Berücksichtigung der individuellen Situation und ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Therapie.

Behandlungsmethoden
Die podologische Behandlung umfasst gezielte, fachgerechte Maßnahmen zur Versorgung krankhafter Veränderungen an Nägeln und der Haut der Füße. Die Auswahl der einzelnen Behandlungsschritte erfolgt individuell und orientiert sich am jeweiligen Befund sowie an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Zu den möglichen Maßnahmen zählen unter anderem:
- fachgerechtes Abtragen von übermäßigen Hornhautverdickungen
- sachgerechte Kürzung, Reinigung und Pflege der Nägel
- Versorgung lokaler Druck- und Reibungsstellen
- Behandlung schmerzhafter oder empfindlicher Hautareale
- schonende Bearbeitung verdickter oder veränderter Nägel
- Beratung zur Fußpflege, Druckentlastung und Prävention
Bei Bedarf können ergänzend individuell angepasste Druckschutz- oder Entlastungshilfen eingesetzt werden, um belastete Bereiche zu unterstützen. Die Behandlung erfolgt nach den geltenden medizinischen Standards der Podologie und richtet sich nach der ärztlichen Heilmittelverordnung (Muster 13), sofern eine solche vorliegt. Ziel der podologischen Behandlung ist die Linderung von Beschwerden und die Unterstützung der Fußgesundheit im Rahmen eines ganzheitlichen Versorgungskonzepts. Sie ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Therapie.
Krankenkasse & Privatbehandlung
Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine podologische Behandlung, wenn beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine verordnungsfähige Diagnose gemäß Heilmittel-Richtlinie vor, z. B.:
Diabetisches Fußsyndrom (DF) – Wagner-Stadium 0
schwere sensible oder sensomotorische Polyneuropathie (NF)
neuropathisches Schädigungsbild infolge eines Querschnittsyndroms (QF)
Diese Diagnosegruppen sind in der geltenden Heilmittel-Richtlinie eindeutig definiert.
- Es wurde eine ärztliche Heilmittelverordnung für Podologie (Muster 13) ausgestellt.
In diesem Fall erfolgt die Behandlung im Rahmen der verordneten podologischen Behandlung. Einzelne Maßnahmen stellen keine eigenständige Kassenleistung dar.
Podologische Teilbehandlung als Selbstzahlerleistung
Viele Patientinnen und Patienten entscheiden sich für eine podologische Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung. Diese kann als Privatleistung in Anspruch genommen werden und erfolgt nach den geltenden fachlichen und hygienischen Standards der podologischen Versorgung. Art und Umfang der Behandlung richten sich nach dem individuellen Befund und den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis.
